Mit der App Lensa lassen sich per Künstlicher Intelligenz aus einer Handvoll Selfies kleine Kunstwerke erschaffen. Auch in der Games-Szene wird die smarte Applikation vielfach genutzt, in den Sozialen Medien ist eine regelrechte Schwemme von KI-Bilder festzustellen. Der Hype um Lensa hat allerdings auch Schattenseiten. Vor allem beim Datenschutz schlagen Experten Alarm – und auch um das Urheberrecht scheint es alles andere als gut bestellt zu sein bei Lensa.
Es ist ein Hype entstanden um die comichaften KI-Fotos: Zu den unzähligen Bildern, die inzwischen im Internet kursieren, gesellt sich immer wieder auch die Frage nach dem Namen der App: Lensa von Prisma Labs ist ein Programm für Android und iOS, das als Bildeditor angepriesen wird. Die Bewertungen der Nutzer sind im Durchschnitt gut, viele haben Spaß mit dem herumprobieren. Experten hingegen sehen die Verwendung der App deutlich kritischer.
Lensa – eigentlich ein alter Schuh
Die App Lensa ist dabei nicht neu auf dem Markt – bereits sei rund vier Jahren ist das Programm verfügbar. Ein Hype ist erst aufgrund der neuen Avatar-Funktion entstanden. Mithilfe Künstlicher Intelligenz können Nutzer mit wenigen Klicks echte „Selfie-Kunstwerke“ erstellen. Die App muss hierzu mit einer Handvoll Selfies gefüttert werden, danach dauert es knapp eine halbe Stunde und Lensa spuckt teils beeindruckende Bildergebnisse aus. Das ist längst nicht immer der Fall – auch völlig missratene Bildbeispiele finden sich im Netz – und es ist auch nicht ganz ungefährlich, glaubt man den Datenschutzexperten. Das zentrale Problem: Lensa fordert per Nutzungsbedingungen recht umfangreiche Rechte an den Content-Uploads ein.
Die hinter der Applikation stehende Firma darf die Bilder also ebenso frei verwenden wie die Nutzer selbst. Vor allem in Kombination mit Fremdinhalten wird das zu einer potenzielle Gefahr für das Persönlichkeitsrecht. Ob die hochgeladenen Inhalte nämlich überhaupt hochladen – und unter Rechtsaspekten „verarbeitet“ werden dürfen – wird nicht kontrolliert. Fotos von anderen Personen bei Lensa hochladen? Kein Problem. Genau da liegt letztendlich das Problem.
Es ist nicht das einzige. Auch urheberrechtliche Bedenken bestehen bei Lensa. Denn: die App nutzt den frei verfügbaren KI-Bilderschaffer „Stable Diffusion“. Der wurde für den Trainingsprozess der Künstlicher Intelligenz mit hunderten Millionen Bildern gefüttert – darunter auch Werke von echte Künstlern. Bei Lensa lässt sich man sich den Service der Praktikabilität bezahlen. Wer Avatare will, muss blechen. Und heraus kommen teils absurde Ergebnisse, die mitunter sogar die Originalsignaturen jener Künstler enthalten, mit deren Werken Stable Diffusion zuvor lernte.
Avatare kosten Geld
Das Avatar-Feature schlägt mit Kosten von durchschnittliche vier Euro zu Buche. Herunterladen kann man die App gratis und anschließend auch ein Sieben-Tage-Probeabonnement nutzen. Danach sind die Features des Programms ebenfalls kostenpflichtig.
I spent like five minutes and found dozens of AI generated Lensa images with fucked up „signatures“ in the corners. So they’re not even trying to hide that all this shit is just pulling from real artists real work, huh? https://t.co/c38KCvCHgT pic.twitter.com/3ucAb0CoJS
— Daniel Danger (@tinymediaempire) December 6, 2022
Der Hype um die bunten Bildchen im Internet hat demnach zweifellos seine Schattenseiten. Die reichen mehreren Nutzer- und Medienberichten zufolge sogar bis hin zum Sexismus. Vor allem bei Nutzerinnen – oder zumindest bei hochgeladenen Bildern von Frauen – zeigen Ergebnisse mitunter sexualisierte Avatar-Bilder. Prisma Labs gab bereits an, nachbessern zu wollen. Das ist dringend nötig, denn durch die Kombination aus mangelhafter Kontrolle bezüglich der Bildquellen lassen sich immerhin auch von völlig fremden Personen nicht jugendfreie Bilder erzeugen – ohne Einwilligung.
So beeindruckend die technischen Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz auch sein mögen, der völlig unkritische Konsum, der durch regelrechte Hypes befeuert wird, ist eine Schwäche. Bei der derzeitig Explosion Kombination aus Urheberrechtsproblemen, fehlenden Kontrollmechanismen und der Möglichkeit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten bis Ausprägungen bis hin zur Sexualisierung wird es vermutlich nur eine Frage der Zeit sein, bis sich auch Gerichte mit dem Thema befassen müssen.
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