Die USK-Logos auf den Verpackungen von Videospielen kennt jeder. Dass man sich allerdings auch an die ausgesprochenen Alterseinstufungen hält, ist eine völlig andere Sache. Oft ist es die fehlende Medienkompetenz von Eltern, die Kindern ermöglicht, Videospiele zu spielen, die nicht altersgerecht sind. Weil nun die Weihnachtszeit und damit das Weihnachtsgeschäft bevorsteht, weist das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen auf die farblichen Alterskennzeichnungen bei Videospielen hin.
Videospiele machen Spaß und vermitteln oftmals auf unterhaltsame Weise auch Lerninhalte oder dienen der Bildung. „Wenn Games aber nicht kind- und altersgerecht sind, können sie für Alpträume, Stress und Abstumpfung gegenüber Gewaltdarstellungen sorgen“, so das NRW-Familienministerium, das dazu aufruft, Alterskennzeichen und Spielzeiten für Jugendschutz bei digitalen Spielen zu beachten.
USK-Siegel spiegeln Inhalte wider
Es ist keine Killerspieldebatte, die das NRW-Familienministerium führen will. Der Hinweis dient vielmehr der Aufklärung – insbesondere im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft. Die Verantwortung dürfen Eltern und Erziehungsberechtigte nicht auf Spieleentwickler oder Publisher abwälzen, die die Games bis zur Marktreife produzieren und dann veröffentlichen. Es sind die Eltern, die wissen müssen, was sie schenken und wem sie es schenken. Das USK-Siegel ist dabei eine wertvolle Orientierungshilfe.
Die USK, die Abkürzung steht für Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, ist eine Stelle, die sich Altersfreigabe von Videospielen, aber auch Spiele-Trailern verantwortet. Längst sind die Altersempfehlungen zu verpflichten Alterseinstufungen geworden, die Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes war dafür maßgeblich. Sowohl auf dem Datenträger als auch auf der Spieleverpackungen müssen die Alterskennzeichen daher gut sichtbar abgebildet sein.
Alle so gekennzeichneten Spiele seien in einem bundesweit einheitlichen Prüfverfahren von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen nach verbindlichen Kriterien geprüft und von staatlichen Vertreterinnen und Vertretern für die jeweilige Altersstufe freigegeben worden, erklärt das NRW-Familienministerium.
Die USK kennt fünf bzw. acht unterschiedliche Einstufungen:
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung (USK ab 0 / Weiß)
- Freigegeben ab sechs Jahren (USK ab 6 / Gelb)
- Freigegeben ab zwölf Jahren (USK ab 12 / Grün)
- Freigegeben ab sechszehn Jahren (USK ab 16 / Blau)
- Keine Jugendfreigabe (USK ab 18 / Rot)
- zusätzlich: Einstufung ausstehend (USK Rating pending / Grau)
- zusätzlich: INFO PROGRAMM (Weiß)
- zusätzlich: LEHR PROGRAMM (Weiß)
Im Handel dürfen Titel mit USK-Siegel offen ausgelegt werden, beim Kauf muss das Alter des Käufers überprüft werden. Schon das macht deutlich, wie wesentliche die Entscheidung ist, die Eltern im Sinne ihrer Kindern treffen müssen. Das USK-Siegel soll Eltern dabei zur Orientierung dienen, denn der eigentlich wesentliche Faktor, um entscheiden zu können, ist: Das Videospiel kennen. Eltern sollten sich also nicht allein auf das farbliche Siegel verlassen. Aus gutem Grund: Es gibt durchaus Spiele, die aufgrund ihrer Inhalte für Kinder oder Jugendliche freigegeben, grundsätzlich also geeignet sind, aber dennoch Bestandteile enthalten können, die in Einzelfällen als kritisch zu werten sein könnten. Heutzutage betrifft das unter anderem Monetarisierungsmechanismen in Spielen, In-Game-Shops etwa. Sind ältere Kinder besonders empfänglich für derartige Konzepte oder neigen Kinder aufgrund ihrer Entwicklung zu Medienabhängigkeiten, kann sogar ein eigentlich freigegebenes USK-Spiel die falsche Wahl sein.
Andererseits gilt: Man darf Videospiele nicht grundsätzlich verteufeln. Hinter einem Spiel stecken viele Faktoren, Einflüsse und Werte: So etwa Kunst, Kultur, Bildung, Unterhaltung oder ein soziales Miteinander. Es gilt also, die Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zu berücksichtigen und sich nicht blind darauf zu verlassen. Je nach Spiel kann das in beide Richtungen gelten.
Der nordrhein-westfälische Kinder- und Jugendminister Joachim Stamp meint: „Wir wollen Familien gerade in der Corona-Pandemie im sicheren Umgang mit digitalen Spielen unterstützen. Erwachsene sollten beim Kauf von Games die Altersfreigaben beachten. Um beim Jugendschutz auf Nummer sicher zu gehen und negative Folgen durch das Spielen zu vermeiden, gibt das USK-Alterskennzeichen eine sichere Orientierung.“
Und aus dem Familienministerium kommt noch ein Hinweis: Darüber hinaus sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder beim Spielen regelmäßige Pausen einlegen und eine altersangemessene Spielzeit am Tag nicht überschreiten. Denn stundenlanges Spielen ohne Unterbrechung kann die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig beeinträchtigen. Als Richtwert für die tägliche Spielzeit am Bildschirm empfiehlt der Spieleratgeber NRW bis zu 45 bis 60 Minuten für Kinder im Alter zwischen sieben und dreizehn Jahren. Für Jugendliche ab 14 Jahren eignet sich in der Regel ein gemeinsam vereinbartes Zeitbudget pro Woche eher als eine tägliche Höchstgrenze. Sie sollten dann aber regelmäßige Pausen einlegen. Als Faustregel gilt hier 15 Minuten Pause je 60 Minuten Spielzeit.
Hinweise zum Umgang mit digitalen Spielen in der Familie gibt es auch unter www.spieleratgeber-nrw.de, einem vom Land NRW geförderten Medienprojekt.
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