Einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zufolge dienen Spielwarengeschäfte in Bayern der „Deckung des täglichen Bedarfs“. Für sie gilt damit nicht die 2G-Regelung. Der Handelsverband Spielwaren fordert im Zuge dieser Entscheidung ein Ende von „2G“ in ganz Deutschland.
Die Corona-Pandemie stellt unter anderem Einzelhändler vor anhaltend große Herausforderungen. Angesichts der aktuellen Lage um das Impfgeschehen hat es zwar bislang keinen Lockdown mehr gegeben, Beschränkungen gelten für Geschäfte allerdings dennoch: In alle Läden, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten, gelten in vielen Bundesländern 2G-Regelungen – nur immunisierte Personen dürften die Läden demnach betreten.
Klage in Bayern hat Erfolg
Gegen die 2G-Regelung geklagt hatte in Bayern der Betreiber eines Spielwarengeschäftes, das geht aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs – in anderen Bundesländern Oberverwaltungsgerichte – hervor. Die Spitze der bayrischen Verwaltungsgerichtsbarkeit hat dem Antrag stattgegeben und die 2G-Regelung für Spielwarenläden gekippt.
Der Handelsverband Spielwaren begrüßt die Entscheidung der Richterinnen und des Richters in Bayern und fordert ein Ende von 2G im Einzelhandel in ganz Deutschland. Weitere Spielwarenhändler in anderen Bundesländern prüfen jetzt ebenfalls Klage einzureichen.
„Kinder werden dafür bestraft, dass ihre Eltern nicht geimpft sind. Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zeigt, dass 2G und Lockdowns im Einzelhandel ein Irrweg sind“, sagt BVS-Geschäftsführer Steffen Kahnt. „Trotz funktionierender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht gilt 2G vielerorts im Einzelhandel – egal ob bei Spielwaren oder Technikartikeln.“
Damit würden nach Ansicht des Handelsverbandes viele Handelsunternehmen aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit massiv benachteiligt. Mitarbeiter, die die 2G-Regeln vor den Geschäften überwachen müssten, fehlten in der Fachberatung beim Verkauf und müssten sich mit „genervten und teils auch aggressiven Kunden auseinandersetzen“, so der BVS.
Die Spielwarenhändler machen allein im Weihnachtsgeschäft normalerweise 40 Prozent ihres Jahresumsatzes. Umso glücklicher dürften nun auch die bayrischen Einzelhändler sein.
Zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen die 2G-Regel ausgesetzt, dort für den gesamten Einzelhandel. Beide Urteile könnten Signalwirkung haben. In Berlin und Brandenburg sind nach Medienangaben bereits entsprechende Klagen anhängig. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium geht hingegen derzeit davon aus, dass die Ausarbeitungen zur 2G-Regel vor Gericht bestehen wird.
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